Im Vordergrund steht hier § 22 Abs. 2 lit. d SubmD. Das ursprüngliche Vorhaben der Umnutzung des Hotels/Restaurant D. in ein Verwaltungsgebäude für die Gemeindeverwaltung, das Gegenstand des vorliegenden Studienauftrags bildete, dürfte sogar endgültig (definitiv) abgebrochen worden sein, da die Vergabestelle davon Abstand genommen hat. Gemäss Empfehlung der Jury sollte nämlich für die Gemeindeverwaltung eine alternative Lösung gesucht und der D. gemäss den Vorgaben der Denkmalpflege zurückhaltend saniert und für Dienstleistungsbetriebe oder gemeindeinterne Bedürfnisse (Tagesstrukturen, Bibliothek, Vereinsräume etc.) genutzt werden.