Fachhandbuch Verwaltungsrecht, Zürich/Basel/ Genf 2015, S. 1052, Rz. 25.121). 2.2. (...) 2.3. 2.3.1. Es ist unbestritten, dass – aus welchen Gründen auch immer – keines der im Rahmen des Studienauftrags eingereichten Projekte für den Umbau des Hotel/Restaurants D. in ein Verwaltungsgebäude realisierbar ist, eine Zuschlags- und anschliessende Auftragserteilung an einen der Teilnehmer somit nicht in Betracht kommt, sondern eine grundlegende Überarbeitung des Vorhabens notwendig sein wird. Damit ist ein wichtiger Grund für den Abbruch des Submissionsverfahrens im Sinne von § 22 Abs. 2 SubmD zweifelsfrei gegeben. Im Vordergrund steht hier § 22 Abs. 2 lit.