29 Abbruch des Verfahrens - wichtige Gründe für den Abbruch des Verfahrens - § 22 Abs. 2 SubmD setzt nicht voraus, dass die Vergabestelle wichtige Gründe unter Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten selber schuldhaft herbeigeführt hat oder der Abbruchgrund für sie erkenn- und damit voraussehbar war. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 17. Dezember 2015 in Sachen A. AG und B. GmbH gegen Einwohnergemeinde C. (WBE.2014.417). Aus den Erwägungen