Er enthält auch keine Bestimmung, welche die Unabhängigkeit gegenüber den Organen der Fachhochschule sichert (vgl. demgegenüber § 30 des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 [SG 442.400]). Im Organisationsstatut der Fachhochschule Nordwestschweiz vom 1. Januar 2006 wird die Beschwerdekommission nicht erwähnt. Sie erscheint auch nicht im Organigramm und im Funktionsdiagramm der Fachhochschule (vgl. www.fhnw.ch/ueber-uns/organisation-fhnw, letztmals besucht am 16. Juli 2015). Der Staatsvertrag verlangt keine Unabhängigkeit der Mitglieder der Beschwerdekommission.