Das Rechtsmittelverfahren in der Schweizerischen Zivilprozessordnung mit Berufung und Beschwerde an die (obere) kantonale Rechtsmittelinstanz unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Regelung, wie sie unter der Aargauischen Zivilprozessordnung galt. Für die Berufung besteht eine Streitwertgrenze und das Novenrecht im Rechtsmittel- 2015 Schulrecht 235