Das Steuerrecht als Massenfallrecht ist darauf angewiesen, an leicht erkennbare und eruierbare Tatsachen anknüpfen zu können. Das muss umso mehr gelten, wenn es um die Festlegung von Schätzwerten von Liegenschaften geht. Für solche Werte ist eine gewisse Beständigkeit in zeitlicher Hinsicht unverzichtbar.