StG – keine Grundstückgewinnsteuerfolgen bei entgeltlicher Begründung einer Personaldienstbarkeit, weil kein oder nur unwesentlicher Substanzeingriff – hat auch Bedeutung für die unentgeltliche Begründung von Dienstbarkeiten; eine solche erfolgte hier im Zusammenhang mit dem Erwerb der Liegenschaft durch die Beschwerdegegnerin im Jahr 2008 (vgl. zur Unentgeltlichkeit der Vorbehaltsnutzniessung bzw. des -wohnrechts PETER LOCHER, a.a.O., S. 187 Ziff. 3.3.3.). Wirtschaftlich betrachtet unterscheiden sich nämlich entgeltliche Einräumung einer Personaldienstbarkeit und unentgeltliche Begründung einer solchen mit Bezug auf die Werteinbusse des betroffenen Grundstücks nicht.