Es sollten zumindest zum Teil neue Kandidaten für die Wahl in die Kreisschulpflege präsentiert werden (weil offenbar eine gewisse Unzufriedenheit mit der Tätigkeit eines Teils der bisherigen Schulpflegemitglieder bestand). Da bis zur Versammlung des Kreisschulrats vom 4. Dezember 2013 keine Kandidaten gefunden worden waren, sollte die Durchführung eines zweiten Wahlgangs verhindert und ein Zeitfenster für das Finden neuer Kandidaten geöffnet werden. Es braucht nicht entschieden zu werden, ob dieses Vorgehen geradezu rechtsmissbräuchlich war, wie die Beschwerdeführer geltend machen.