GPR zur Anwendung. 1.2. Gemäss § 23 des Geschäftsreglements des Kreisschulrats X. sind vom Kreisschulrat durchzuführende Wahlen wie folgt abzuwickeln: "1 Wahlen werden geheim durchgeführt. 2 Im ersten Wahlgang entscheidet das absolute, im zweiten das relative Mehr der gültigen Stimmen. 3 Bei Stimmgleichheit zieht der Vorsitzende das Los. 2014 Wahlen und Abstimmungen 231