Dem ist nicht so. Das Strassenverkehrsamt hat eine Begutachtung bei den Psychiatrischen Diensten Aargau AG, Klinik Königsfelden / Forensik, angeordnet. Mit dem Hinweis in der Beschwerdeantwort im vorinstanzlichen Verfahren, es werde einen ärztlichen Bericht von Dr. med. D. zur Fahreignung der Beschwerdeführerin prüfen und allenfalls gestützt darauf seine Verfügung vom 1. November 2013 in Wiedererwägung ziehen, ist das Strassenverkehrsamt dem Anliegen der Beschwerdeführerin entgegengekommen, die Durchführung der angeordneten verkehrspsychiatrischen bzw. -psychologischen Begutachtung doch noch zu vermeiden.