Mit Blick auf den ärztlichen Bericht von Dr. med. B. vom 2. April 2013 gilt es Folgendes zu beachten: Dr. med. B. hielt im besagten Bericht zusammenfassend fest, der neurologische Untersuchungsbefund zeige keine relevanten Auffälligkeiten. Anamnestisch fänden sich keine Hinweise für Stürze, Synkopen oder Anfälle in den letzten Monaten. Die festgestellte multifaktorielle Gangstörung schrieb Dr. med. B. neben einer degenerativen HWS-Veränderung und einer leichten unspezifischen vestibulären Funktionseinschränkung einem phobischen Schwankschwindel zu. Aus neurologischer Sicht sei die Beschwerdeführerin aber geeignet, ein Fahrzeug zu führen.