SVG Ein Arztbericht, der sich nicht abschliessend zur Fahreignung oder Fahrkompetenz der untersuchten Person äussert, sondern zusätzliche medizinische Abklärungen (einer anderen Fachrichtung) empfiehlt, stellt für sich genommen noch keine Meldung dar, derentwegen die betroffene Person einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen werden darf. Erst anhand der empfohlenen zusätzlichen medizinischen Abklärungen kann im Rahmen einer Gesamtwürdigung zuverlässig beurteilt werden, ob die vom Erstarzt geweckten Zweifel an der Fahreignung oder Fahrkompetenz einer Person für die Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung ausreichen.