Entgegen der Darstellung der Gemeinde lässt auch der Planungsbericht keine hinreichende Konkretisierung der gewünschten Ordnung erkennen. Unter der angestrebten Siedlungsentwicklung wird eine langfristige Entwicklung verstanden, die über 2 bis 3 Planungshorizonte geht und einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren umfasst, der jedoch nach den eigenen Angaben "raumplanerisch noch nicht festlegbar ist". Lässt sich das Planungsziel nicht definieren, kann dafür dem Grundeigentümer oder dem Betriebsinhaber eines Tierhaltungsbetriebs auch keine Sondernutzungsplanpflicht auferlegt werden.