sen-)Tierhaltung und der angestrebten Siedlungsentwicklung zu lösen, sowie um den Schutz der Bevölkerung vor übermässigen Immissionen. Das wichtigste Ziel und der Hauptzweck der Gestaltungsplanpflicht sei die Erhaltung "der hohen Standortattrakti- 2017 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 181