innerhalb der (allgemeinen) Landwirtschaftszone mit der Sondernutzungsplanpflicht ausgeschieden wird noch die Planungsziele und -grundsätze positiv formuliert werden. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 14. September 2017, i.S. A. gegen Einwohnergemeinde B. und Regierungsrat (WBE.2014.359) Aus den Erwägungen