Vielmehr profitieren sie aufgrund des Krankenkassenobligatoriums ohne Vorleistungen von einem umfassenden Gesundheitswesen. Erst als Rentnerinnen oder Rentner zuziehende, nicht mehr erwerbstätige Personen können sich auch nicht darauf berufen, jahrelang Steuern bezahlt und den Staatshaushalt mitgetragen zu haben. Dass ein erhöhtes öffentliches Interesse besteht, den Zuzug wirtschaftlich nicht aktiver Personen, die nie Beiträge an entsprechende Institutionen geleistet haben, restriktiv zu regeln, liegt damit auf der Hand.