432 ZGB bezeichnete Vertrauensperson hat keinen Anspruch auf Entschädigung durch das Gemeinwesen (Erw. 2). - Unentgeltliche Rechtspflege: Im Bereich fürsorgerische Unterbringung sind Beschwerden gegen Unterbringungsentscheide und Entlassungsgesuche nur mit Zurückhaltung als aussichtslos im Sinne von Art. 450f ZGB i.V.m. Art. 117 lit. b ZPO zu beurteilen (Erw. 3). Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 15. Dezember 2014 in Sachen. A.H. gegen das Familiengericht X. (WBE.2014.331). Aus den Erwägungen