Diese Unterlagen wurden nach Angaben der Beschwerdeführerin von E. erstellt, der bis zum 1. Oktober 2012 als Freelancer bei ihr tätig war. Nachdem die Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 den Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung nicht genehmigte, sondern die Sache zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückwies mit dem Auftrag, Konkurrenzofferten einzuholen, beauftragte der Gemeinderat die D. AG mit der Erarbeitung eines Pflichtenhefts sowie mit der Begleitung des Submissionsverfahrens. 196 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014