1. 1.1. Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin beinhaltet, das ehemalige Restaurant "D." an der (...) in A. (Wohn- und Gewerbezone WG2) in ein Vereinslokal umzuwandeln. Streitgegenstand bildet insbesondere die Zonenkonformität der Umnutzung gemäss der Bauund Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde A. vom 8. Juni 2001. § 9 BNO sieht vor: "§ 9