41 Ärztliche Praxisbewilligung - Die Voraussetzungen des Gesundheitsgesetzes zu Erteilung, Einschränkung und Entzug der ärztlichen Praxisbewilligung stimmen inhaltlich mit denjenigen des Medizinalberufegesetzes überein. - Beim Entzug der ärztlichen Praxisbewilligung wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit sind sämtliche Vorhalte, insbesondere zu Pflichtverletzungen, ausserberuflichem Verhalten und zur administrativen Praxisführung, gesamthaft zu würdigen. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 4. Juli 2013 in Sachen A. gegen Regierungsrat (WBE.2012.453). Aus den Erwägungen