davon, ob es sich um einen Entscheid über die Errichtung oder die Schliessung eines Schulstandortes handelt. Gestützt auf die Botschaft VRPG ergibt sich jedenfalls kein Hinweis darauf, dass der historische Gesetzgeber nur "positive" (betreffend Errichtung) und nicht auch "negative" (betreffend Schliessung) Standortentscheide von der Verwaltungsgerichtsbeschwerde hätte ausschliessen wollen. Für die gegenteilige Argumentation ("Den Materialien zum VRPG ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber […] Entscheide über neue Infrastrukturanlagen im Auge hatte" [Hervorhebung hinzugefügt]) fehlt jeglicher Beleg.