Die (öffentliche) Schule ist eine öffentliche Einrichtung und damit Teil der öffentlichen Infrastruktur. Standortentscheide betreffend (öffentliche) Schulen sind somit stets Infrastrukturentscheide. Diese Erkenntnis liegt auch dem zitierten Auszug aus der Botschaft VRPG, wonach die Bestimmung von Schulstandorten als Infrastrukturentscheid bezeichnet wird, zugrunde. Die Beurteilung gilt unabhängig 2014 Schulrecht 221