Für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens ist daher A. der Einschulungsklasse zuzuweisen. 5. (…) Für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens ist daher die aufschiebende Wirkung zu entziehen, womit auch der Antrag der Beschwerdeführer auf vorsorgliche Massnahmen abzuweisen ist. (…) 40 Schulstandorte Nach § 54 Abs. 2 lit. d VRPG sind Entscheide zu Schulstandorten aufgrund ihres vorwiegend politischen Charakters von der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um positive oder negative Standortentscheide handelt.