Erweisen sich die vorgebrachten Revisionsgründe als nicht rechtserheblich, ist das Wiederaufnahmebegehren abzuweisen (AGVE 2001, S. 390 f.; URSINA BEERLI- BONORAND, Die ausserordentlichen Rechtsmittel in der Verwal- 2014 Verwaltungsrechtspflege 305