Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffent- lich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist; Urteil des Bundesgerichts vom 5. November 2015 [2C_1131/2014]) 40 Verfügungsbegriff; Verfügungscharakter einer Gebührenrechnung Den periodischen Abwasser-Benützungsgebührenrechnungen der Gemeindeverwaltung kommt aufgrund ihrer konkreten (inhaltlichen) Ausgestaltung und mangels Verfügungskompetenz der Gemeindeverwaltung kein Verfügungscharakter und damit keine Rechtsbeständigkeit zu. Sie können grundsätzlich nachträglich abgeändert werden.