Dies gilt namentlich für den vorliegenden Fall, war doch der Widerstand gegen den Beitragsplan absehbar: Nachdem schon früh über die Beitragspflicht orientiert worden war (mit den Unterlagen zur Referendumsabstimmung vom 8. März 2009), wehrte sich ein grosser Teil der Beschwerdeführer be- 254 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015