Tatsächlich würden letztlich nicht das Gemeinwesen, sondern einzig die betroffenen Grundeigentümer (notabene zulasten des Gemeinwesens!) einen Vorteil daraus ziehen; es bestünde somit ein schroffer Gegensatz zwischen der verfolgten Absicht (Budgetwahrung) und der effektiven Konsequenz (höhere Ausgaben). Zudem darf das Interesse der kommunalen Budgetwahrung auch deshalb nicht zu hoch bewertet werden, weil sich unter Umständen das Kostenrisiko der Gemeinde bereits vor Beginn der Auflage des Beitragsplans relativ gut abschätzen lässt. Dies gilt namentlich für den vorliegenden Fall, war doch der Widerstand gegen den Beitragsplan absehbar: