Diese Überlegung spricht tendenziell dafür, dass vor Beginn der Bauausführung die Auflage des Beitragsplans abgeschlossen sein soll; in der Regel lassen sich erst in diesem Zeitpunkt die Opposition gegen den Beitragsplan und somit der Kostenanteil, den die Gemeinde schlussendlich zu übernehmen hat, einigermassen zuverlässig abschätzen. Solange die Einsprachefrist noch läuft, ist eine entsprechende Beurteilung grundsätzlich schwieriger. Andererseits ist indessen zu beachten: