O., Rz. 155), muss dies für die zur Beurteilung stehende Beschaffung von Ganzkörperkontaminationsmonitoren für ein Kernkraftwerk erst recht gelten. Die vorliegende Beschaffung untersteht daher dem Staatsvertragsbereich. Davon ging die Vergabestelle im Übrigen auch selber aus, führte sie für die Beschaffung doch ausdrücklich ein offenes Verfahren nach GATT/WTO-Abkommen bzw. Staatsvertrag durch. Auch wurde das Absageschreiben vom 23. Juni 2014 mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.