Für die Verfolgung der Kerntätigkeit sind sie notwendig bzw. sie dienen dieser unmittelbar, da sie die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Personen, die im Kontrollbereich des Kernkraftwerks arbeiten, gewährleisten. Wenn in der Literatur beispielsweise selbst der Betrieb einer Kindertagesstätte, bei der die betreuten Kinder zur Hauptsache jene von Mitarbeitenden sind, zur Sektorentätigkeit gezählt werden – oder der Betrieb eines Restaurants, das primär für die im Rahmen der Sektorentätigkeit beschäftigten Mitarbeiter durch den Sektoren-Auftraggeber bereitgestellt oder betrieben wird (BEYELER, a.a.O., Rz. 481; GALLI/MOSER/ LANG/STEINER, a.a.O., Rz. 155)