Genf 2013, Rz. 168). Dabei ist der jeweiligen Sektorentätigkeit alles zuzurechnen, was für die rechtskonforme, fachgerechte und zeitgemässe Verfolgung der Kerntätigkeiten (z.B. Herstellung von Elektrizität) direkt oder indirekt (einschliesslich: 198 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014