Unabhängig davon gilt zu beachten, dass beim Fall des Rankgerüsts auch vom optischen Erscheinungsbild her nicht von einem volumenerweiternden Bauteil ausgegangen werden konnte. Vielmehr wurde von einer nicht unüblichen Begrünung der Terrassenfläche gesprochen (vgl. Erw. 2.3.). Auch in dieser Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende Fall erheblich.