Im Gegensatz dazu ist die Schutzwirkung der vorliegenden Konstruktion nicht auf die Vegetationszeit beschränkt; die Schutzwirkung der straff ausfahrbaren Markise ist höher als bei einem blossen Blätterdach. Insgesamt bietet die Konstruktion zwar nicht den gleich hohen Schutz vor Witterungseinflüssen wie ein festes Vordach, auf der andern Seite ist die Schutzwirkung jedoch näher bei einem Vordach oder Zelt als z.B. bei einem Rankgerüst einzustufen. Im Ergebnis kann das Verwaltungsgericht die Ansicht der Vorinstanzen teilen, dass die zu beurteilende Konstruktion eine erweiterte Nutzung der überdeckten Fläche ermöglicht und insoweit zu einer Volumenerweiterung führt.