Diese Angaben lassen somit nicht darauf schliessen, dass einzig ästhetische Gründe für die gewählte Sonnenschutzkonstruktion ausschlaggebend waren. Vielmehr scheinen dies vor allem "winddrucktechnische Gründe" gewesen zu sein. Dass die montierte Sonnenschutzkonstruktion – im Vergleich zu einer Gelenkarm-Sonnmarkise – Vorteile in der Nutzung bringt, leuchtet dem Verwaltungsgericht, dem ein dipl.