2.4. 2.4.1. Die von den Beschwerdeführern an der innenliegenden Ecke der L-förmigen Wohnung erstellte Sonnenschutzkonstruktion besteht aus einer an der Brüstung befestigten Metallstütze und einem darauf aufliegenden Metallrahmen, der gleichzeitig an zwei Seiten der Fassade befestigt ist. Über die auf dem Metallrahmen befindlichen beiden Führungsschienen lässt sich die ausziehbare Stoffmarkise nach Bedarf aus- bzw. einfahren (vgl. vorne Erw. 1.). Es stellt sich die 184 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014