erreichen liesse. Auch vom Erscheinungsbild her, welches sich heute filigran und nach erfolgtem Bewuchs seitlich durchlässig und naturnah präsentieren dürfte, könne nicht von einem volumenerweiternden Bauteil ausgegangen werden. Für den Betrachter handle es sich um eine bei Attikageschossen nicht unübliche Begrünung der Terrassenfläche (VGE III/87 vom 20. Dezember 2006 [WBE.2006.90], S. 7 f.). 2.4. 2.4.1.