Metallstützen und einem aufliegenden Metallrahmen, der mit Metalldrähten bespannt war. Das Verwaltungsgericht hielt fest, das Rankgerüst erlaube als solches keine Erweiterung der Nutzung, da es in keiner Weise vor den Witterungseinflüssen schütze. Eine gewisse, wenn auch bescheidene Schutzwirkung (Beschattung, kurzzeitiger Schutz vor Niederschlägen) dürfte sich aber einstellen, sobald die Weinreben oder Schlingpflanzen nach einer mehrjährigen Wachstumsphase dereinst ein geschlossenes Blätterdach bildeten.