Sowohl die Vorinstanzen als auch die Beschwerdeführer nehmen wesentlich Bezug zum Entscheid des Verwaltungsgerichts betreffend ein Rankgerüst (VGE III/87 vom 20. Dezember 2006 [WBE.2006.90]). Das damals beurteilte Rankgerüst bestand aus vier 2014 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 183