O., Rz. 229). Aufgrund der vom Dekretgeber angestrebten Angleichung an die IVöB ist davon auszugehen, dass auch § 6 SubmD im Nicht-Staatsvertragsbereich sämtliche Dienstleistungsaufträge erfasst und somit auf den vorliegenden Dienstleistungsauftrag das Submissionsdekret Anwendung findet. 2014 Sozialhilfe 203 VII. Sozialhilfe