2014 Submissionen 199 so zu behandeln wie ein ausländischer Anbieter aus einem Nichtvertragsstaat (vgl. BEYELER, a.a.O., Rz. 1440 f.). Schweizerischen Vergabestellen ist es jedoch nicht untersagt, ausländische Anbieter aus Nichtvertragsstaaten zuzulassen und ihnen einen Zuschlag zu erteilen (Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 10. September 2012 [VB.2012.00328], Erw. 2; BEYELER, a.a.O., Rz. 1401, 1442 ff.).