Mit einem anderslautenden Entscheid hätte sich das Strassenverkehrsamt über verbindliche Weisungen übergeordneter Instanzen hinweggesetzt. Der Entscheidungsspielraum des Strassenverkehrsamts war unter diesen Vorzeichen auf die Bestimmung des Gutachters und die Formulierung der dem Gutachter zu unterbreitenden Fragen limitiert. 2014 Fürsorgerische Unterbringung 67 II. Fürsorgerische Unterbringung