Rückweisungsentscheid hineininterpretieren will, bloss weil im Dispositiv (…) nicht festgelegt wurde, dass die Sache zur Neubeurteilung "im Sinne der Erwägungen" zurückgewiesen werde, kann somit keine Rede sein. Der Grund dafür, weshalb das DVI nicht reformatorisch entschieden und die verkehrspsychiatrische Begutachtung selber angeordnet hat, wird darin liegen, dass es dem Strassenverkehrsamt die Auswahl der Untersuchungsstelle und die Regelung der Modalitäten der Begutachtung überlassen.