Vielmehr wurde das Strassenverkehrsamt angewiesen, die notwendigen Schritte für die vom DVI als notwendig eingestufte verkehrspsychiatrische Begutachtung in die Wege zu leiten. Von einer Rückweisung zur Neubeurteilung ohne jegliche verbindlichen Vorgaben der Rechtsmittelinstanz, wie sie der Beschwerdeführer in den 64 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014