39 Einschulung; vorsorgliche Massnahmen - Der Anspruch auf Beschulung und die Schulpflicht erfordern bei Gefährdung der schulischen Entwicklung während des Beschwerdeverfahrens den Erlass von vorsorglichen Massnahmen. - Ist der Entscheid über die Zuweisung in die Einschulungsklasse angefochten, sind diejenigen vorsorglichen Massnahmen zu treffen, welche der summarisch beurteilten Rechtslage am ehesten entsprechen. Verfügung des Verwaltungsrichters, 3. Kammer, vom 20. Januar 2014 in Sachen A. gegen Schulpflege B., Schulrat des Bezirks C. und Regierungsrat (WBE.2013.561).