Durch das eigenhändige Unterzeichnen bezeugt der Steuerpflichtige, die Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt zu haben und stellt gleichzeitig den Antrag, gemäss diesen Angaben veranlagt zu werden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit unterstreicht einerseits die Bedeutung des Deklarationsverfahrens und andererseits liegt damit eine explizite Erklärung des Steuerpflichtigen vor. Diese ausdrückliche Erklärung erstreckt sich auf die Angaben in der Steuererklärung sowie auf die bereits mit der Einreichung der Steuererklärung konkretisierte Steuerforderung.