tung der Steuererklärung und ihrer Einreichung, welche zweifacher Natur ist. Sie ist Wissens- und Willenserklärung und stellt einen integrierenden Bestandteil des Veranlagungsverfahrens dar. Die Steuererklärung bildet eine Form der persönlichen Teilnahme am Veranlagungsverfahren (ERNST BLUMENSTEIN/PETER LOCHER, System des schweizerischen Steuerrechts, 6. Aufl., Zürich 2002, S. 413). Mit der Steuererklärung beantragt die steuerpflichtige Person die Steuerfaktoren entsprechend der Selbstdeklaration festzusetzen (MARTIN SCHADE, Kommentar StG, § 180 Rz. 13). 2.2.6.