b StG nur die ausdrückliche Anerkennung hätte genügen und damit konkludente Anerkennungshandlungen als verjährungsunterbrechende Tatbestände ausschliessen wollen. Hinweise auf einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers und allfällige unterliegende Motive sind indessen den Materialien zum DBG (vgl. Botschaft des Bundesrats zu Bundesgesetzen über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer, BBl 1983 III 1 ff, 207) nicht zu entnehmen und auch in den Materialien zum StG fehlen entsprechende Anhaltspunkte (vgl. Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat