Entgegen dem Beschwerdegegner lag somit nicht von Anfang an eine Kapitalschuld vor; dies steht erst dann fest, wenn der Beschwerdegegner die letzte Rate bezahlt. Die Optionszahlung beläuft sich auf Fr. 6'700.00. Das KStA hat ausgeführt, dass dies in etwa dem Verkehrswert des Fahrzeugs nach sechs Jahren Gebrauch (Alter des Fahrzeugs bei Vertragsabschluss knapp ein Jahr, Vertragsdauer fünf Jahre) entsprechen dürfte. Diese tatsächliche Behauptung hat der Beschwerdegegner nicht bestritten und sie ist auch aufgrund der Vertragsgestaltung durchaus plausibel. Gemäss der Optionsklausel (wiedergegeben in Erw.