Eine erste Rate von Fr. 607.65, 58 Folgeraten à Fr. 290.85 und eine letzte Rate (sog. Optionszahlung) von Fr. 6'700.00. Anstatt die letzte Rate zu bezahlen, ist der Beschwerdegegner berechtigt, das Fahrzeug der Garage M. zurückzugeben. Diesfalls hat er neben den bereits geleisteten Zahlungen nur eine Entschädigung für aussergewöhnliche Abnützung und für Mehrkilometer über einer Gesamtfahrleistung von 100'000 km zu entrichten. Entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners wurde ihm das Fahrzeug somit nicht von der Garage M. zu Eigentum übergeben. Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt zugunsten der F. SA, auf welchen der Beschwer-