Die Garage M. zedierte alle Rechte am Fahrzeug und aus dem mit dem Beschwerdegegner abgeschlossenen Vertrag, insbesondere alle Forderungen und den Eigentumsvorbehalt, an die F. SA. Der Beschwerdegegner hatte der Garage M. gemäss "Kauf-/Finanzierungsvertrag" bei Übergabe Fr. 7'000.00 in bar zu leisten und ist vertraglich verpflichtet, der F. SA den Totalbetrag von Fr. 24'176.95 (= Fr. 19'900.00 [Restkaufpreis] + Fr. 3'960.15 [Teilzahlungszuschlag für 59 Monate] + Fr. 316.80 [8 % MWSt auf dem Teilzahlungszuschlag]) in 60 monatlichen Raten wie folgt zu bezahlen: Eine erste Rate von Fr. 607.65, 58 Folgeraten à Fr. 290.85 und eine letzte Rate (sog. Optionszahlung) von Fr. 6'700.00.